Über uns

Neben Gesundheitsarbeit und Individual-Hilfe ist es ein erklärtes Ziel der Fachberatungsstelle LENA, sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung von Sexarbeiter*innen entgegenzuwirken und somit zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen beizutragen. Wichtig ist LENA die Stärkung des Selbstwertgefühls und der eigenen Handlungskompetenz der Adressat*innen-Gruppe.

Die Sozialarbeiterinnen von LENA bieten Beratung zu sozialen, rechtlichen und gesundheitsrelevanten Belangen. Nach Möglichkeit werden auch Qualifizierungs- und Freizeitaktivitäten angeboten.

Unterstützung wird angeboten, unabhängig

  • davon, ob sie registriert oder nicht registriert arbeiten
  • davon, ob sie die Tätigkeit in der Prostitution/den sexuellen Dienstleistungen weiterführen, bereits beendet haben oder beenden möchten/können
  • von ihrer Nationalität und ihrem Herkunftsland sowie ihrer Religionszugehörigkeit
  • von ihrer sexuellen Orientierung und sexuellen Identität
  • davon, ob sie willentlich, selbstbestimmt in der Prostitution/den sexuellen Dienstleistungen arbeiten oder ob sie gezwungen werden/wurden dies zu tun.

FAQ

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Sexarbeit und LENA

Die Caritas setzt sich im Auftrag der Nächstenliebe für ein vorurteilsfreies Miteinander ohne soziale Ausgrenzung ein. Aufgabe der Caritas ist es auch, Sprachrohr und Unterstützung für Menschen zu sein, die an den Rand unserer Gesellschaft gedrängt werden und keine Lobby haben. Sexdienstleistung/ Sexarbeit als Tätigkeit wird gesellschaftlich in hohem Maße tabuisiert und die Wahrnehmung wird auf Mythen, Klischees und Vermutungen reduziert.

Da die Personengruppe der Sexarbeiter*innen nach wie vor starker Diskriminierung und gesellschaftlicher Ausgrenzung ausgesetzt ist, tritt die Beratungsstelle LENA solidarisch für Prostituierte/Sexarbeiter*innen ein.

Dabei ist der Caritas eine Abgrenzung zur „Zwangsprostitution“ als eine Form des Menschenhandels wichtig. Jede Form der erzwungenen sexuellen Handlung, auch unter Erwachsenen, wird ganz klar abgelehnt, sowie den Betroffenen Unterstützung angeboten. Um möglichen Formen der sexuellen Ausbeutung vorzubeugen, trägt LENA dazu bei, die in der Sexarbeit tätigen Personen in ihren Rechten und ihrer Fähigkeit zur Selbstbestimmung zu stärken.

Seit 1997 bietet die Beratungsstelle LENA Beratung, Unterstützung und Begleitung für Menschen, die in der Prostitution / in den sexuellen Dienstleistungen arbeiten bzw. gearbeitet haben. Dabei geht es um Hilfestellung in sozialen, rechtlichen und gesundheitsrelevanten Belangen. Nach Möglichkeit werden auch Qualifizierungsund Freizeitaktivitäten angeboten. Neben Gesundheitsarbeit und Individual-Hilfe ist es ein erklärtes Ziel der Beratungsstelle LENA, sozialer Ausgrenzung, Diskriminierung, Stigmatisierung und Kriminalisierung von Sexdienstleistenden entgegenzuwirken und somit zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexdienstleistenden beizutragen. Wichtig ist LENA die Stärkung des Selbstwertgefühls und der eigenen Handlungskompetenz der Adressat*innen-Gruppe.

LENA leistet Unterstützung und Hilfe für alle Sexarbeiter*innen, unabhängig davon, ob sie freiwillig in der Prostitution/den sexuellen Dienstleistungen arbeiten oder nicht. Mehrmals wöchentlich und kontinuierlich besuchen die Sozialarbeiter*innen von LENA Laufhäuser, Bordelle, Clubs in ganz OÖ. So kann regelmäßig und auch am Arbeitsort der Klientel mehrsprachige Information und Beratung als auch Begleitung zu diversen Behörden/Stellen angeboten werden. Dieses Angebot kann flächendeckend für ganz OÖ durchgeführt werden.

Ebenso werden in der Beratungsstelle LENA in Linz Beratungen zu den Öffnungszeiten oder mit Termin in Anspruch genommen.

Die Inanspruchnahme der Angebote der Beratungsstelle LENA ist freiwillig, kostenlos und anonym. Die Mitarbeiter*innen unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, behandeln alle Themen vertraulich und agieren parteilich im Sinne der Adressat*innen. Die Beratungsstelle LENA vertritt einen akzeptierenden Ansatz in der Sozialarbeit, d.h. die persönliche Entscheidung in den sexuellen Dienstleistungen – in welcher Form auch immer - zu arbeiten, wird akzeptiert und die Beendigung oder Fortführung der Tätigkeit in den sexuellen Dienstleistungen stellt keine Bedingung für die Inanspruchnahme der Angebote dar.

In der Sozialarbeit mit den Adressat*innen versuchen die Sozialarbeiter*innen gemeinsam mit Ratsuchenden Orientierung und Klarheit zu erlangen und zur individuellen Handlungskompetenz und eigenständigen Lösungsmodellen zu befähigen. Das bedeutet, dass sich die vielfältigen Angebote der Beratungsstelle LENA ausschließlich an den Bedürfnissen der Adressat*innen orientieren. (Prinzip der akzeptierenden Sozialarbeit)

Menschen in der Sexarbeit werden in der Gesellschaft nach wie vor sozial ausgegrenzt und als „Randgruppe“ betrachtet. Deswegen will LENA mit Information und Lobbyarbeit der vorherrschenden Stigmatisierung, Diskriminierung und Kriminalisierung von Sexarbeiter*innen entgegen wirken.

Die Beratungsthemen sind vielfältig und reichen von psychosozialer Beratung, Gesundheitsfragen über Fragen zu Steuern und Versicherung bis hin zu fremdenrechtlichen Belangen, dem Wunsch nach Veränderung und der Suche nach einer anderen Tätigkeit, prekäre Arbeitssituationen, die
Folgen/Auswirkungen von Diskriminierung und Stigmatisierung, familiäre Themenbereiche, Beziehung und Kinder, Schulden, Safer Work (Prävention zu HIV und sexuell übertragbaren Krankheiten) und mehr.

Nein. Es gibt unter Sexarbeiter*innen Menschen mit unterschiedlichsten Staatszugehörigkeiten. So arbeiten auch Österreicher*innen in den sexuellen Dienstleistungen in Österreich als auch im Ausland.

Die Beratungsstelle LENA kann Information und Beratung in verschiedenen Sprachen anbieten. Aufgrund der jahrzehntelang gesammelten Erfahrungswerte und professioneller Sozialarbeit steht eine große Auswahl an mehrsprachigen, schriftlichen und auditiven Infomaterialen zur Verfügung.

Neben den Sprachkenntnissen der Sozialarbeiter*innen können auch Dolmetsch-Apps auf den mitgeführten Dienst-Mobiltelefonen zur besseren Informationsaufbereitung für die multikulturelle Klientel der Sexarbeiter*innen genützt werden. Weiters steht den Sozialarbeiter*innen der Beratungsstelle LENA auch Videodolmetsch zur Verfügung. Dolmetsch in 20 Sprachen ist so adhoc möglich.

Wir beobachten immer wieder, dass die Meinung vorherrscht, dass Sexarbeit nur in Form der Zwangsarbeit vorkommt und viele Menschen denken, dass der Großteil der hier tätigen Menschen Opfer von Menschenhandel sind. Dem ist nicht so – viele sind freiwillig in dem Bereich tätig bzw. werden nicht von andern dazu gezwungen. Dazu kommt, dass es verschiedene Formen von Ausbeutung gibt, die aber nicht unter das Strafdelikt Menschenhandel fallen.

Wichtig ist, Menschenhandel von Sexarbeit klar zu differenzieren. Menschenhandel ist eine Gewalttat, ein Kriminaldelikt und steht daher auch unter Strafe. Menschenhandel muss bekämpft werden und uns ist wichtig, darauf aufmerksam zu machen, dass er nicht nur in der Prostitution/ Sexarbeit stattfinden kann, sondern in vielen Bereichen, so z.B. auch in der 24-Stunden-Pflege, in der Bettelei, am Bau, bei Erntehelfer*innen etc.

Wichtig ist uns als Caritas daher generell die Stärkung von Rechten und Handlungsmöglichkeiten von Menschen, um Menschenhandel beschränken zu können und Ausbeutungsmöglichkeiten entgegen zu wirken.

Gemeinsam mit Netzwerkpartner*innen bieten wir Betroffenen von Menschenhandel professionelle Hilfe und Unterstützung an. LENA ist auch langjähriges aktives Mitglied der bundesweiten Arbeitsgruppe Prostitution in der TASK Force zur Bekämpfung von Menschenhandel in Österreich (BKA). Gemeinsam mit der Exekutive entwickelte Handlungsleitfäden und die laufende Teilnahme der Sozialarbeiter*innen an spezifischen Weiterbildungen dienen u.a. als Grundlage für eine professionelle Vorgehensweise bei Verdacht oder Bestätigung von Menschenhandel. Dies passiert stets unter Berücksichtigung des Schutzes der Adressat*innen aber auch der Sozialarbeiter*innen.

Als Caritas sind wir überzeugt, dass jeder Mensch eine ihm von Gott gegebene Würde besitzt und es ist oberstes Prinzip der Caritasarbeit, die Würde jedes Menschen zu achten. Was die Würde eines Menschen verletzt, kann aber nur er selbst entscheiden. Das gilt auch für die Ausübung von Sexarbeit.

Jemandem seine Würde abzusprechen oder sie in Frage zu stellen, nimmt einem Menschen etwas von seiner Stärke und Größe und damit von seinem Recht auf Selbstbestimmung. Diese gilt es auch zu fördern und zu bestärken. Vielmehr sollte man sich die Frage stellen, ob nicht die Diskriminierung und Stigmatisierung von Sexarbeiter*innen eine Verletzung der Würde darstellt?

Sexdienstleistung/Sexarbeit ist in Österreich unter bestimmten Voraussetzungen legal und gilt als selbständige Erwerbstätigkeit. Werden die Voraussetzungen erfüllt, ist derzeit weder das freiwillige Angebot noch die Nachfrage strafbar. Mehrere Bundes- und Landesgesetze regeln die Ausübung von Sexarbeit. So kann es in den einzelnen Bundesländern auch zu unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen kommen. Menschen, die in der Sexarbeit arbeiten, sind zur Führung eines Gesundheitsbuches und zur 6-wöchentlichen Pflichtuntersuchung auf Gonorrhöe (Tripper) sowie alle 12 Wochen auf HIV und Syphilis, verpflichtet. Weitere Voraussetzungen für eine legale Tätigkeit in der Sexdienstleistung in OÖ sind die Erlangung der Volljährigkeit, die Anmeldung bei Finanzamt und Versicherung und das Arbeiten an offiziell genehmigten Arbeitsorten. Dies sind in OÖ Häuser mit Bordellgenehmigungen bzw. Haus- und Hotelbesuche bei Kund*innen. Das Arbeiten in der eigenen Wohnung oder im öffentlichen Raum ist nicht erlaubt.

Eine unselbständige Erwerbstätigkeit in der Sexdienstleistung ist aufgrund der Rechtslage in Österreich nicht möglich, gleichzeitig ist Sexdienstleistung/Sexarbeit auch als Gewerbe nicht anerkannt. Daher fühlen sich weder Wirtschaftskammer noch Arbeiterkammer für diese Tätigkeitsgruppe (Neue Selbstständige) zuständig und es gibt somit keinerlei Interessensvertretung. 2020 kam es zu einer Vereinsgründung durch Sexdienstleister*innen in Österreich: Berufsvertretung Sexarbeit Österreich BSÖ.

Ja, es arbeiten Menschen aller Geschlechter freiwillig in der Sexdienstleistung.

Der Diskurs zur „Freiwilligkeit“ in der Sexar- beit ist ein langer und wird leider meist ohne die darin tätigen Menschen geführt. Sexar- beiter*innen wird häufig die Entscheidungs- und Handlungsmacht abgesprochen. Sie werden oft mit einer sehr vereinfachten und pauschalierenden Darstellung konfrontiert. Es gibt so unterschiedliche Handlungsspielräume, wie es Menschen in der Sexdienstleistung/Sexarbeit gibt – dies erfordert daher höchst unterschiedliche Reaktionen und es geht um Menschen mit individuellen Lebensläufen, Lebens-Ausgangssituationen, Arbeitsmotivationen,
Zielen, Risikobereitschaft und Charaktereigenschaften. Deren Tätigkeit und sie als Menschen dürfen nicht abgewertet, geringschätzig be- trachtet oder pauschal mit dem Verbrechen Menschenhandel gleichgesetzt werden.

Jeder Mensch hat das Recht auf Selbstbestimmung. Dazu zählt auch eine freie Wahl, das eigene Leben nach selbst gewählten und gesehenen Möglichkeiten zu gestalten.

Menschen, die diese Tätigkeit ausüben, werden oft generell als Opfer dargestellt oder kriminalisiert, vor allem werden sie damit jedoch beschämt. Die Beratungsstelle LENA lehnt solche Pauschalierungen ab.

Aufgrund der jahrzehntelangen Erfahrung/ Beratungstätigkeit der Beratungsstelle LENA kann man diese Frage mit „nein“ beantworten.

Oftmals wird der Begriff Zuhälter*in mit dem Begriff Bordell-Betreiber*in gleichgestellt oder verwechselt. Zuhälterei stellt in Österreich lt. österr. Strafgesetzbuch ein Strafdelikt dar. Wohingegen Bordell-Betreiber*innen in Österreich, unter Erfüllung bestimmter gesetzlicher Kriterien, legal Lokalitäten zur Anbahnung und Ausübung sexueller Dienstleistungen eröffnen können. Hierfür bedarf es in OÖ eines behördlichen Bewilligungsverfahrens.

Doch auch, wenn es einen breiten gesetzlichen Rahmen gibt, der die Anbahnung und Ausübung von sexuellen Dienstleistungen in Österreich reguliert, kann es zu Formen der Ausbeutung und prekären Arbeitsverhältnissen in diesem Tätigkeitsfeld kommen.

Die Sozialarbeiter*innen hatten im Jahr 2019 4.600 Kontakte (schriftlich, telefonisch, persönlich) zu Sexarbeiter*innen pro Jahr in OÖ (Statistik 2019).

Die Gründe in der Sexdienstleistung/Sexarbeit Fuß zu fassen sind, so wie in anderen Tätigkeitsfeldern auch, vor allem ökonomische (vgl. Amesberger 2014, Sexarbeit in Österreich, S. 52ff.) z.B.:

  • Existenzsicherung (eigene und Familie)
  • schlechte Verdienstmöglichkeiten und fehlende Perspektiven
  • „schnelles“ Geld und Ansparen für die Zukunft, Traumerfüllung
  • Abbezahlen hoher Schulden, finanzielle Unabhängigkeit
  • Ausbildungsfinanzierung oder Finanzierung von gesundheitlichen Maßnahmen (eigene oder Familienmitglieder)
  • hohe Flexibilität der Arbeitseinteilung (mehr als 5 Wochen Urlaub im Jahr)
  • Ausleben eigener Fantasien
  • Zuverdienstmöglichkeit (neben dem Studium, zu einer Teilzeitbeschäftigung, neben der Pension, …)

Internationale Vergleiche zeigen, dass die Anzahl der Bordelle und der in der Sexdienstleistung tätigen Personen nahezu gleichbleibend ist, wenn Sexdienstleistung legalisiert wird. Die Prostitutionspolitik wirkt sich lediglich auf die Größe des legalen bzw. illegalen Bereichs aus. Ein Verbot bedeutet somit in erster Linie Illegalisierung und damit verbunden prekäre Arbeitsbedingungen ohne Alternativen und Perspektiven für Betroffene zu schaffen.

Ob Verbot oder Legalisierung, die Nachfrage und das Angebot bleiben gleich, wie viele Analysen zeigen. Jede Form der Kriminalisierung schadet daher in erster Linie den Menschen, vorwiegend Frauen in den sexuellen Dienstleistungen. (vgl. Amesberger 2014, Sexarbeit in Österreich, Interview)

Wie wirkt sich eine entkriminalisierte Handhabung auf diese Tätigkeit aus?
Entkriminalisierung hilft Gewaltverbrechen und Ausbeutung zu vermeiden und diese aufzuklären.

Sexdienstleistung/Sexarbeit ist in Österreich grundsätzlich kein krimineller Bereich – restriktiv regulierende oder abolitionistische (Sexkaufverbot; „schwedisches Modell“) Gesetze erhöhen die Gefahr für Sexarbeiter*innen von Gewalt betroffen zu sein. Die Arbeit auf der Straße kann dies gut verdeutlichen: Verbotszonen oder das generelle Verbot des Angebots von Sexdienstleistung auf der Straße führt dazu, dass Sexarbeiter*innen oft in sehr verlassenen Gegenden stehen und sie dort unter sehr prekäre Bedingungen (kein Schutz vor schlechtem Wetter, keine sanitären Anlagen, keine Aufwärmmöglichkeit, uvm.) arbeiten und potenziellen Gefahren ungeschützt ausgeliefert sind. Außerdem gibt es im Falle eines Verbrechens von Seiten der Sexarbeiter*innen mehr Scheu diese zur Anzeige zu bringen, da sie sich auch selbst straffällig machen würden.
Auch eine 2019 erlassene wissenschaftliche Studie des Ministeriums in Nordirland, bestätigt diese Aussage. Dort gilt derzeit das abolitionistische Modell („schwedische Modell“), welches die Nachfrage von sexuellen Dienstleistungen, also die Kund*innen, unter Strafe stellt.

 

Das so genannte „schwedische Modell“, mit dem eine abolitionistische Prostitutionspolitik (Bewegung zur Abschaffung der staatlich kontrollierten Prostitution) verfolgt wird, ist eine Form der Kriminalisierung von Sexarbeit. Strafbar machen sich hier Kund*innen (Sexkaufverbot) und Personen, die
direkt oder indirekt vom Verkauf sexueller Dienstleistungen profitieren. Das Sexkaufverbot bedeutet aber vor allem keine Perspektiven für die darin tätigen Personen. Wenn der Konsum sexueller Dienstleistungen verboten ist, kann es auch kein legales Angebot geben.

Faktisch wird die Tätigkeit in den sexuellen Dienstleistungen verunmöglicht. Das Sexkaufverbot verbietet zwar nicht den Verkauf sexueller Dienstleistungen, es führt jedoch zu Illegalisierung und Verdrängung von Sexarbeit und zu prekären Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiter*innen (vgl. Waagenaar, Altink, Amesberger 2013, S. 107ff.).

Lt. wissenschaftlichen Vergleichsstudien sind sexuell übertragbare Infektionen (STI‘s) bei Sexarbeiter*innen nicht höher als in der Allgemeinbevölkerung. Es gibt jedoch laut einer Studie des Robert Koch Instituts (prekäre) Situationen, die das Risiko zu erkranken deutlich vergrößern: z.B. fehlende Krankenversicherung, Sexarbeiter*innen, die unter 20 Jahre alt sind, geringe Deutschkenntnisse (vgl. Robert Koch Institut 2011).

Die Entkriminalisierung reduziert dieses Risiko und erhöht den Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen und entsprechender Behandlung.

Die Beratungsstelle LENA leistet auch Aufklärungs- und Gesundheitsarbeit in Form von Präventionsarbeit zu sexuelle übertragbaren Krankheiten und Vorinformation zur Vorbeugung einer Ansteckung.

Es gibt dazu keine aussagekräftigen und empirischen Daten. Gewalt kann z.B. in Form von Diskriminierung, Stigmatisierung, Ausgrenzung, Ungleichbehandlung als aber auch in Form von physischer Gewalt wie körperliche Übergriffe, Zwang,… vorhanden sein. Generell kann keine Form von
Gewalt, welche jeden Menschen treffen kann, in der Sexdienstleistung/Sexarbeit ausgeschlossen werden.

Legalität in der Sexdienstleistung/Sexarbeit ist u.a. daher auch der Polizei in Österreich sehr wichtig, damit Straftaten sichtbar gemacht werden können ohne sich selbst damit strafbar zu machen – wie es z.B. im Fall eines Prostitutionsverbotes der Fall wäre. Auch eine Illegalisierung von Sex- dienstleistung/Sexarbeit, wie es auch beim sogenannten „schwedischen Modell“ der Fall ist, führt u.a. auch aus Sicht der Polizei zur Verdrängung in den Untergrund und einer dadurch höheren Ausbeutungsgefahr für Sexarbeiter*innen.

LENA - Fachberatungsstelle für Menschen, die in der Sexarbeit tätig sind oder waren